
Für den Deutschen Musical Theater Preis können sich öffentliche Theater sowie professionelle Privattheater, Produktionsunternehmen und Festivals mit ihren professionellen Uraufführungen, deutschsprachigen Erstaufführungen und Revivals bewerben, sofern diese die Teilnahmebedingungen erfüllen.
Die Bewerbung erfolgt über die Website der Deutschen Musical Akademie und muss vor der Premiere vorliegen. Der Vorstand der Deutschen Musical Akademie prüft und entscheidet, ob eine Produktion die Bedingungen für die Teilnahme erfüllt.
Die Bewerber stellen der Deutschen Musical Akademie bei der Bewerbung die erforderlichen Informationen, insbesondere die Namen der künstlerisch Mitwirkenden der auszuzeichnenden Sparten.
Uraufführung
Die erste öffentliche szenische Aufführung eines Musicals. Eine Produktion gilt auch dann als Uraufführung, wenn es zuvor Tryouts, Lesungen oder Workshops gab, sofern diese als solche gekennzeichnet waren. Eine Produktion ist teilnahmeberechtigt,sofern die Uraufführung im deutschsprachigen Raum stattfindet.
Deutschsprachige Uraufführung
Die erste Inszenierung einer bereits bestehenden internationalen Produktion im deutschsprachigen Raum in deutscher Sprache. Diese kann als Neuinszenierung oder Replica-Produktion (Übernahme einer bestehenden Inszenierung in wesentlichen gestalterischen Elementen) erfolgen.
Revival
Eine vollständige Neuinszenierung eines Musicals mit Originalbuchund Originalmusik, deren ursprüngliche Uraufführung seit 1945 im deutschsprachigen Raum stattfand.
Hauptkategorien
- Beste Uraufführung (ehemals „Bestes Musical“)
- Beste Deutschsprachige Erstaufführung
- Bestes Revival
Hinweis: Bei den Kategorien „Beste Deutschsprachige Erstaufführung“ und „Bestes Revival“ werden keine weiteren Preise für Kreativteam oder Darstellende vergeben.
Weitere Kategorien (personen- oder teambezogen):
Uraufführungen
- Beste Komposition
- Bestes Buch
- Beste Liedtexte
- Bestes Musikalisches Gesamtbild in einer Uraufführung (wird allein durch Jury-Entscheidung vergeben)
- Beste Regie in einer Uraufführung
- Beste Choreographie in einer Uraufführung
- Bestes Bühnenbild in einer Uraufführung
- Bestes Kostüm- und Maskenbild in einer Uraufführung
- Bestes Lichtdesign in einer Uraufführung (wird allein durch Jury-Entscheidung vergeben)
- Bestes Tondesign in einer Uraufführung (wird allein durch Jury-Entscheidung vergeben)
- Beste Hauptdarstellerin in einer Uraufführung
- Bester Hauptdarsteller in einer Uraufführung
- Beste Nebendarstellerin in einer Uraufführung
- Bester Nebendarsteller in einer Uraufführung
Ehrenpreis
Der Ehrenpreis wird durch den Vorstand der Deutschen Musical Akademie für besondere Leistungen und Verdienste um das deutschsprachige Musical verliehen. Eine Bewerbung ist nicht möglich.
Sonderpreis der Jury
Die Jury des Deutschen Musical Theater Preis kann für besondere Leistungen, welche in keiner der regulären Preiskategorien abgedeckt werden, einen Sonderpreis an Einzelpersonen oder Gruppen aus dem Kreis der zum Deutschen Musical Theater Preis zugelassenen Produktionen verleihen.
Craig-Simmons-Preis
Sonderpreis der Akademie für herausragende Verdienste um das Genre Musical. Zu den Preisträger:innen können Institutionen, Produktionen oder Einzelpersonen zählen. Der Preis soll bewusst Verdienste auszeichnen, die sich im regulären Wettbewerb des Deutschen Musical Theater Preises, welcher deutschsprachige Uraufführungen und Revivals auszeichnet, nicht abbilden lassen. Darunter fallen z. B. Produktionen nicht original deutschsprachiger Musicals und Personen, die an diesen Produktionen mitwirken. Es soll sich um Verdienste handeln, welche die Entwicklung des Genres Musicaltheater im deutschsprachigen Raum vorangetrieben haben. Wie beim Ehrenpreis der Deutschen Musical Akademie wird der Craig-Simmons-Preis nach Vorschlägen aus der Mitgliedschaft vom Vorstand der Deutschen Musical Akademie vergeben.
Um mit der Anmeldung fortzufahren, müssen Sie bestätigen, dass Ihre Produktion die Anmeldekriterien des Deutschen Musical Theater Preises erfüllt.
Eine Produktion ist teilnahmeberechtigt, wenn:
1. Premierenzeitraum: Die Premiere der Produktion findet zwischen dem 15. August und dem 14. August des Folgejahres statt (Wettbewerbszeitraum).
2. Bewerbungsfrist: Die Anmeldung erfolgt vor der Premiere.
3. Originalanteil: Mindestens je 80 % von Musik, Liedtext und Sprechtext wurden neu für das Stück geschrieben und nicht aus bestehenden Werken übernommen (Adaptionen sind erlaubt).
4. Produktionsträger: Die Produktion erfolgt durch ein öffentliches Theater, ein professionelles Privattheater, Produktionsunternehmen oder Festival.
5. Vergütung: Es erfolgt eine professionelle bzw. branchenübliche Bezahlung der an der Produktion beteiligten Personen.
6. Publikum: Die Produktion richtet sich nicht vorrangig an Kinder (Family-Entertainment ist zulässig), es müssen auch Abendvorstellungen (Beginn ab 18:30 Uhr) stattfinden.
7. Juryzugang: Das Theater/Produktionsunternehmen stellt Karten für den Besuch durch die Jury zur Verfügung.
8. Videomitschnitt: Innerhalb von zwei Monaten nach der Premiere (spätestens 1. Juni) ist ein vollständiger Mitschnitt der Vorstellung (max. 5 GB, digitale Datei) einzureichen. Bei späterer Premiere wird die Frist individuell festgelegt. Nominierten-Produktionen werden diese Aufnahmen den stimmberechtigten Mitgliedern passwortgeschützt zur Verfügung gestellt. Zudem werden sie dem Deutschen Musicalarchiv an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg zu wissenschaftlichen Zwecken bereitgestellt.
- Produktionen von Universitäten und Ausbildungsstätten sind im Einzelfall dem Vorstand zur etwaigen Zulassung vorzulegen; hierfür werden gesonderte Kriterien erarbeitet.
- Personen in aktiver Ausbildung (insbesondere Darstellende) können nicht nominiert werden. Teilnehmende ohne formalen Abschluss, die in einer professionellen Produktion mitwirken, sind nominierungsfähig.
Der Vorstand der Deutschen Musical Akademie legt die Kriterien verbindlich aus und behält sich im Einzelfall Abweichungen vor.