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Schreiben an Bundesminister Spahn vom 27. April 2021

27. April 2021

 
Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht derzeit in Regionen mit Inzidenzen über 100 ein starres Verbot von Kulturveranstaltungen vor. Dies gilt auch für Veranstaltungen im Freien und völlig unabhängig von Test,- Zugangs- oder Hygienekonzepten. Damit ist die diesjährige Freilichtsaison unmittelbar bedroht, während gleichzeitig die UEFA für Fußballspiele der Europameisterschaft mit über 14.000 Zuschauer*innen Planungsperspektiven erhält. Einzig Abhilfe schaffen für Freilicht-Kulturveranstaltungen bis zum 30. Juni könnte die aktuell in Arbeit befindliche Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Mit folgendem Schreiben hat die Deutsche Musical Akademie heute den verantwortlichen Bundesminister Jens Spahn kontaktiert.


Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,

mitten in die Verhandlung des Bundesinfektionsschutzgesetzes trafen neue Ergebnisse zur Gefährdung der Bevölkerung im Außenbereich ein, wie zuletzt durch die Gesellschaft für Aerosol-Forschung. Sie untermauern wissenschaftlich die Ergebnisse, die schon 2020 im Zuge der Durchführung der Salzburger Festspiele mit fast voll ausgelastetem Zuschauerraum empirisch festgestellt wurden:

Die Infektionsgefahr im Außenbereich ist vernachlässigbar im Vergleich zum Innenbereich.

Daher setzt sich die Deutsche Musical Akademie als Interessenverband der Branche Musicaltheater im deutschsprachigen Raum ausdrücklich dafür ein, dass die Durchführung von Freiluftveranstaltungen in der kommenden Rechtsverordnung zum Bundesinfektionsschutzgesetz eine nach § 28b Abs. 6 IfSG zulässige Ausnahmeregeleng erhält. Insbesondere Theater, die aufgrund ihrer Hygiene-Vorkehrungen höchsten Sicherheitsstandards zu genügen imstande sind und die mithilfe ihrer Buchungssysteme die eindeutige Nachverfolgbarkeit der Kontakte ihrer Zuschauer*innen gewährleisten können, könnten so ihren Teil auf dem Weg zu einer größeren Normalität und im Leben mit dem Virus beitragen.

Wir bitten Sie ausdrücklich, dies bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung zu berücksichtigen.

Die bisherige weitgehende Vernachlässigung der Kultur in der Pandemiepolitik führt auch in den Reihen unserer über 400 Mitglieder, allesamt professionelle Theaterschaffende, mittlerweile zu großer Entmutigung.

Dass Großraumbüros nach wie vor nahezu unreguliert bleiben, Freilicht-Kulturveranstaltungen aber selbst für Geimpfte verboten sein sollen, ist niemandem mehr zu erklären. Nicht nur Kulturschaffende, sondern auch Bürger*innen benötigen in dieser schweren Zeit Stätten der (sicheren und kontrollierten!) Begegnung. Ein Ventil, das die vielen anderen und notwendigen Einschränkungen gerade von Innenraumbegegnungen besser erträglich macht. Die besten Gelegenheiten dazu bieten unsere großzügigen Freilicht-Kulturstätten. Diese proben zudem bereits und müssen ohne jede Verlässlichkeit in der Planung in ein großes finanzielles Risiko gehen, um überhaupt ein Angebot im Sommer machen zu können – so es denn erlaubt sein sollte, zu spielen.

Im Gegensatz dazu erhält die UEFA eine gewisse Planungssicherheit, dass in Deutschland 14.500 Zuschauer*innen die Europameisterschaft im Stadion verfolgen dürfen.

Gerade in Anbetracht der in unserer Verfassung schrankenlos gewährten Kunstfreiheit ist es im Verhältnis dazu dringend erforderlich, den Freilichtspielen eine ähnliche Planungssicherheit zu geben.

Es ist daher bereits aus verfassungsrechtlicher, unbedingt aber auch aus kultur- und gesellschaftspolitischer Sicht geboten, dass die kommende Rechtsverordnung noch Ausnahmen zur Zulassung von Freilichtkulturveranstaltungen mit entsprechenden Hygiene- und Zugangskonzepten vorsieht.

Vielen Dank und die besten Grüße

Reinhard Simon, Intendant a. D., Erster Vorsitzender
Marco Jung, LL.M. (Columbia), Rechtsanwalt, Zweiter Vorsitzender


Das Schreiben als PDF

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